Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Boden & Handwerk Schneider
Inhaber: Jakob Schneider
Erkrather Str. 61
42329 Wuppertal
Telefon: 0176 31248120
E-Mail: info@bodenleger-schneider.de
Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Bodenlegerbetrieb (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob es sich um Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) handelt.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Arbeiten begonnen wurde.

Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten – sofern nicht anders angegeben – die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der schriftlichen Vereinbarung.

3.3 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Arbeitsfortschritt zu verlangen.

4. Leistungsumfang und Änderungen

4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

4.2 Weichen die tatsächlich beauftragten oder vor Ort gewünschten Leistungen von der ursprünglichen Anfrage oder dem Angebot ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

4.3 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags sowie Abweichungen vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Brief).

4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung zusätzlicher oder geänderter Leistungen erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber zu beginnen.

5. Ausführungsfristen

5.1 Vereinbarte Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind und eine schriftliche Freigabe vorliegt.

5.2 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Materialmangel, Krankheit, Witterungseinflüsse) verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist und notwendige Vorarbeiten (z. B. Untergrundprüfung, Entfernung alter Beläge) rechtzeitig abgeschlossen sind.

6.2 Verzögert sich die Ausführung aufgrund fehlender Mitwirkung, kann der Auftragnehmer den entstehenden Mehraufwand berechnen.

7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme.

7.2 Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert oder erfolgt keine Reaktion innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt das Werk als abgenommen.

8. Gewährleistung (Mängelansprüche / Verjährung)

8.1 Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB).

8.2 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, sofern kein arglistig verschwiegener Mangel vorliegt.

8.3 Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen; sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

8.4 Bei Schleifarbeiten an Parkett stellt eine unzureichende oder nicht erkennbare Nutzschicht keinen Mangel der Werksleistung dar. Ergibt sich während oder nach der Ausführung, dass die Nutzschicht für eine fachgerechte Bearbeitung nicht ausreichend ist, bestehen keine Mängelansprüche; das Risiko trägt der Auftraggeber.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.3 Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.4 Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter
https://bodenleger-schneider.de/datenschutzerklaerung/
abrufbar.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung und Angebotserstellung).

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Es gilt deutsches Recht.

12.2 Für Verträge mit Kaufleuten oder juristischen Personen ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

12.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeiten.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.